Mitglied werden

Warenkorb

Sie haben noch keine Produkte zu Ihrem Warenkorb hinzugefügt.

Detailsuche

Sorte

Land

Region

Produzent

Flaschengrösse

Allgemeine Geschäfts- und Bezugsbedingungen

1. Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied der Weingenossenschaft werden. Die Aufnahme erfolgt durch Antrag des künftigen Mitgliedes und Entscheid Vorstand. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur einmaligen Übernahme von mindestens einem Anteilschein von sFr. 50.-.

2. Für Genossenschafter besteht die Verpflichtung, pro Jahr und Anteilschein Produkte der VINCOP St.Gallen von mindestens sFr. 300.- zu beziehen. Dieser Betrag ist bei Eintritt in die Genossenschaft im Voraus zu bezahlen; bei Ablauf des Bezugsjahres erhält das Mitglied die Aufforderung für die nächste Vorauszahlung.

3. Für Bezüge während des Jahres, welche die Vorauszahlung überschreiten, stellt die VinCop Rechnung, zahlbar in 10 Tagen. Der Keller ist jeden Samstag von 10:00-16:00 Uhr geöffnet. Dort kann das Sortiment (ausgenommen Spezialitäten) degustiert werden.

5. Genossenschafter werden regelmässig über Sortiment und Aktivitäten orientiert.

6. Weine müssen im Verkaufslokal Gallusstrasse 28 abgeholt werden.

7. Der Austritt aus der Genossenschaft kann jederzeit mit einer schriftlichen Kündigung erfolgen.

8. Nach Austritt können nicht ausgenützte Guthaben mit schriftlichem Auftrag auf ein anderes Mitglied übertragen oder innerhalb von einem Jahr Produkte in der Höhe ihres Guthabens bezogen werden. Ansonsten verfällt ihr Guthaben.

9. Nichtmitglieder haben die Möglichkeit, Produkte der Genossenschaft im Keller gegen Barzahlung zu beziehen; der Verkaufspreis erhöht sich dafür um ca. 10%.

10. Mengenbeschränkte Weine werden nur an Genossenschafter verkauft.

11. Im Übrigen gelten die Statuten vom 19. September 2018.


St. Gallen, 28.12.2023

Weingenossenschaft VINCOP St.Gallen
Gallusstrasse 28,9000 St.Gallen
 

Degustation am Samstag